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Preise & Zahlungsbedingungen

 
  • Die Rechnungen sind, soweit nichts anders vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  • Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Scheck werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungsstatt hereingenommen. Im Falle eines Schecks oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.
  • Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Kunden erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
  • Bei Geschäften mit Kaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk) zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszugehen. Für die Preisberechnung sind Maße und Messungen an der Verladestelle verbindlich.
  • Die Preise schließen Verpackung, Fracht und Transportversicherung nicht mit ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Grundsätzlich wird für alle Aufträge ein Energie- und Logistikzuschlag in Höhe von 1,5 % vom Netto Warenwert mit Rechnungsstellung erhoben.
  • Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz pro Jahr zuzüglich eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Kunde weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort fällig.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
  • Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 
  • In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB wird eine Zahlung des Kunden zuerst auf die älteste Forderung verrechnet.
  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, für durchgeführte Lieferungen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung und für alle noch zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen oder Teile davon Vorauszahlungen zu verlangen.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
     


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