Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Geschäftskunden
(Stand: 01.06.2024)

I. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
 
Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 
II. Angebot und Lieferumfang
 
  1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer dem Kunden Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Muster oder sonstige Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit dem Verkäufer zugänglich gemacht werden.
  2. Die Darstellung unserer Waren im Onlineshop und auf anderen Internetplattformen oder -Marktplätzen betriebenen Shops oder in unseren Katalogen, Flyern und anderem Werbematerial stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
  3. Durch Betätigen des Buttons „kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab, die ein Vertragsangebot darstellt. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Vertragsangebot aufgenommen hat.
  4. Nach Absenden der Bestellung, wird eine E-Mail an den Kunden versendet, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt.
  5. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme im kaufrechtlichen Sinne dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei der Kuhlmann GmbH & Co. KG eingegangen ist.
  6. Die vom Kunden erteilte Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
  7. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen gelten nur, wenn sie dem Kunden vom Verkäufer schriftlich oder per E-Mail bestätigt worden sind.
  8. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
  9. Spätestens bei Lieferung der Ware wird der Vertragstext mittels Lieferschein dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
  10. Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  11. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Er ist ferner berechtigt, die vereinbarten Liefermengen angemessen zu über- /unterschreiten. Die Angabe einer „circa“ Menge berechtigt den Verkäufer zu einer Über-/Unterschreitung der Vertragsmenge von bis zu 10%.
  12. Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.
  13. Die Kuhlmann GmbH & Co. KG behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kaufpreis an den Kunden zurückzuerstatten, wenn die Ware trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags nicht oder vorübergehend nicht lieferbar ist und der Kunde hierüber unverzüglich informiert wurde.
  14. Bei etwaigen Preis- und Datenfehlern, behalten wir uns – vorbehaltlich des Anfechtungsrechts - das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
     
III. Preise, Zahlungsbedingungen
 
  1. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Scheck werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungsstatt hereingenommen. Im Falle eines Schecks oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.
  3. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Kunden erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
  4. Bei Geschäften mit Kaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk) zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszugehen. Für die Preisberechnung sind Maße und Messungen an der Verladestelle verbindlich.
  5. Die Preise schließen Verpackung, Fracht und Transportversicherung nicht mit ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Grundsätzlich wird für alle Aufträge ein Energie- und Logistikzuschlag in Höhe von 2,2 % vom Netto Warenwert mit Rechnungsstellung erhoben.
  6. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz pro Jahr zuzüglich eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Kunde weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort fällig.
  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  8. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB wird eine Zahlung des Kunden zuerst auf die älteste Forderung verrechnet.
  9. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, für durchgeführte Lieferungen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung und für alle noch zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen oder Teile davon Vorauszahlungen zu verlangen.
  10. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
 
IV. Lieferzeit
 
  1. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat.
  2. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers steht unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  3. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden des Verkäufers nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
  4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Lieferanten des Verkäufers und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
  5. Bei Versand durch einen Spediteur oder Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt geht mit der Übergabe an diese, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks, auch bei einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferungen, die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Für Versicherung sorgt der Verkäufer nur auf Weisung und Kosten des Kunden. Die Entladung und deren Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zu Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadensersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungsverkauf oder eine Ersatzvornahme beschränkt.
  7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten. So ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs  oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

V. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
 
  1. Für Mängel der Lieferung – außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – hafte der Verkäufer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
  2. Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang. Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
  3. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Mängelansprüche des Kunden als Unternehmer setzen voraus, dass er den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu untersuchen. Die Untersuchungsobliegenheit erstreckt sich insbesondere auch auf die maßgeblichen Eigenschaften für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, ansonsten gewöhnliche Verwendung der Ware. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen durch Anzeige in Textform an den Verkäufer unter Angabe von Lieferdatum sowie einer so genauen Beschreibung von Art und Umfang des Sachmangels (inkl. Auffindesituation und, soweit möglich, Fotos) zu rügen, wie es mindestens der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes entspricht. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Kunden. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Rügefrist in dem Zeitpunkt, in dem die verdeckten Mängel entdeckt werden oder ohne Missachtung mindestens der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes hätte entdeckt werden können.
  5. Die Untersuchungsobliegenheit besteht auch dann, wenn eine Prüfbescheinigung oder ein sonstiges Materialzertifikat mitgeliefert wurde. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht unverzüglich nach Ablieferung entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
  6. Stellt der Kunde Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h., sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherheitsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Kunden benannten Sachverständigen erfolgt.
  7. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Kunde mit dem Frachtführer zu regeln. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
  8. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  9. Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
  10. Erforderlich sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die unmittelbar den Ausbau bzw. die Demontage der mangelhaften Waren und den Einbau bzw. das Anbringen identischer Waren betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden sind und uns vom Kunden durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachgewiesen werden.
  11. Darüberhinausgehende Kosten des Kunden für mangelbedingte Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind keine unmittelbaren Aus- und Einbaukosten und daher nicht als Aufwendungsersatz gem. § 439 Abs. 3 BGB ersatzfähig, es sei denn, der Verkäufer hätte den Sachmangel zu vertreten. Dasselbe gilt für Sortierkosten und Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass sich die verkaufte und gelieferte Ware an einem anderen als dem vereinbarten Erfüllungsort befindet.
  12. Soweit die vom Kunden für die Nacherfüllung geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverhältnismäßig sind, ist der Verkäufer berechtigt, den Ersatz dieser Aufwendungen zu verweigern. Eine Unverhältnismäßigkeit liegt insbesondere vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere für Aus- und Einbaukosten, 150 % des abgerechneten Warenwertes oder 200 % des mangelbedingten Minderwerts der Ware übersteigen. Beabsichtigt der Kunde das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache, hat er den Verkäufer hierüber spätestens bei Ausübung des Nacherfüllungsverlangens unter Angabe der Höhe der Aus- und Einbaukosten zu informieren, damit der Verkäufer gegebenenfalls seine Einrede nach § 439 Abs. 4 BGB erheben kann.
  13. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
  14. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit vom Verkäufer nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
  15. Gibt der Kunde dem Verkäufer keine Gelegenheit und angemessene Zeit, den Verkäufer von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
  16. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 
VI. Haftungsbeschränkung
 
  1. Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.
  2. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
  3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. Sie gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  5. Ist der Verkäufer mit einer Lieferung oder sonstigen Leistungen in Verzug, kann der Kunde Ersatz des Verzugsschadens neben der Leistung verlangen, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch beschränkt auf höchstens 10% des vereinbarten Preises für die in Verzug geratene Leistung.
  6. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Kunden gegen den Verkäufer aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, §§ 478, 479 BGB oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

VII. Eigentumsvorbehalt
 
  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
  2. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Kunde hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware, die als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmung gilt, unentgeltlich zu verwahren.
  3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörenden Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang von dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteil des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Kunden übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  5. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung an den Verkäufer abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Verkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
  6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
  7. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
  8. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
 
VIII. Rücknahme
 
  1. Die Rücknahme von Bestell- und Kommissionsware wird ausgeschlossen.
  2. Bei Rücknahme von Lagerware wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 10,00 vereinbart.
  3. Die Rückgabe erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch den Verkäufer.

IX. Widerrufsbelehrung
 
  1. Die Firma Kuhlmann GmbH & Co. KG schließt Kaufverträge grundsätzlich nur mit Unternehmern gemäß § 14 BGB ab. Dies beinhaltet ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts, Freiberufler und Vereine. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Sollte gleichwohl ein Kaufvertrag zwischen der Kuhlmann GmbH & Co. KG als Verkäufer und einem Verbraucher abgeschlossen werden gilt Folgendes: Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Verkäufer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Ziffer 3 geregelt. In Ziffer 4 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht


 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Kuhlmann GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 31, 46325 Borken (Westf.), Telefon: 0 28 61 / 92 12-0, Telefax: 0 28 61 / 6 49 22, E-Mail: info@kuhlmann-borken.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
- Ende der Widerrufsbelehrung
 
  1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von versiegelten Packungen, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde und bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
  2. Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Verkäufer nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
 
Muster-Widerrufsformular
 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
 
— An die Kuhlmann GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 31, 46325 Borken (Westf.), Telefon: 0 28 61 / 92 12-0, Telefax: 0 28 61 / 6 49 22, E-Mail: info@kuhlmann-borken.de:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
 
X. Onlinethemen
 
  1.  Der Verkäufer behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Onlineshop-Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
  2. Verweise und Links: Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Verkäufers liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Verkäufer von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
    Der Verkäufer erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Verkäufer eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
  3. Urheber- und Kennzeichenrecht: Der Verkäufer ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Dokumente zu beachten, von ihm selbst erstellte Dokumente zu nutzen oder auf lizenzfreie zurückzugreifen. Mit Dokumenten sind Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte gemeint. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
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  4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses: Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
 
XI. Datenschutz
 
Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst und zum Zwecke der Bestellabwicklung und Kundenbetreuung weiterverarbeitet. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 BDSG.
 
XII. Gerichtsstand / Erfüllungsort
 
  1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über den Internationalen Warenkauf (CISG).
  4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer nicht bereit und nicht verpflichtet.